Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten tätigen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen.
Die MAN SE veröffentlicht die ihr zugegangenen Meldungen auf dieser Internetseite.
Bisher liegen für das Kalenderjahr 2018 keine Mitteilungen vor.
Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte mit Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehenden Finanzinstrumenten tätigen. Die gleiche Pflicht trifft bestimmte mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen.
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Es liegen für das Kalenderjahr 2017 keine Mitteilungen vor.
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Es liegen für das Kalenderjahr 2016 keine Mitteilungen vor.
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Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG:
Datum und Ort der Transaktion | 08.04.2015, Frankfurt-Xetra |
Mitteilungspflichtiger | Angelika Pohlenz |
Grund der Mitteilungspflicht | Person mit Führungsaufgaben / Mitglied Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan |
Emittent | MAN SE Ungerer Str. 69 80805 München |
Angaben zur Transaktion | |
ISIN Finanzinstrument | DE0005937007 |
Bezeichnung des Finanzinstruments | Stammaktie der MAN SE |
Geschäftsart | Kauf |
Preis (in €) | 98,26 |
Stückzahl | 200 |
Geschäftsvolumen | 19 652 € |
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Es liegen für das Kalenderjahr 2014 keine Mitteilungen vor.
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Es liegen für das Kalenderjahr 2013 keine Mitteilungen vor.